Deshalb freuen wir uns, dass unserem Verein seit dem 24.09.2025 die Spendenbegünstigung gemäß § 4a Abs. 4 EStG 1988 vom Finanzamt zuerkannt wurde.
Ihre Spende wird von uns beim Finanzamt gemeldet und im Folgejahr bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung für die Spendenabsetzbarkeit ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen (laut Meldezettel!) und Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Für die Meldung Ihrer Daten oder bei weiteren Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an: [email protected]
